Laufrichtung

Bei den verwendeten Antrieben ist eine Änderung der Laufrichtung grundsätzlich möglich. Wie bei jeder Änderung des Lieferzustandes sind jedoch stets die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift zu beachten.

Warnung

Wird bei Förderbändern die Laufrichtung geändert, können Sicherheitsverkleidungen unwirksam werden. Die Wiederinbetriebnahme ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass das Produktsicherheitsgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften erfüllt sind.

Die Laufrichtung ist durch einen roten Pfeil auf der Kettenschutzhaube oder auf dem Getriebe gekennzeichnet. Dieser Pfeil muss bei Änderung der Laufrichtung entsprechend angepasst werden.

Bemerkung

Besitzt der Gurt eine Überlappverbindung, sollte bei Änderungen der Laufrichtung der Gurt umgelegt werden.

Nach Änderung der Laufrichtung sollte der Gurt bei Bedarf neu justiert werden.