Laufrichtung¶
Bei den verwendeten Antrieben ist eine Änderung der Laufrichtung grundsätzlich möglich. Wie bei jeder Änderung des Lieferzustandes sind jedoch stets die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift zu beachten.
Warnung
Wird bei Förderbändern die Laufrichtung geändert, können Sicherheitsverkleidungen unwirksam werden. Die Wiederinbetriebnahme ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass das Produktsicherheitsgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften erfüllt sind.